Rechtsprechung
OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1466/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Unwirksame Preisanpassungsklausel, wenn Hinweis auf Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB undeutlich
- vkw-online.eu
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 315 Abs. 3; BGB § 307 Abs. 1
Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den AGB eines Stromlieferers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 18.03.2014 - 2 HKO 3775/13
- OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1466/14
- BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09
Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in …
Auszug aus OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1466/14
Sie lässt jedenfalls bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung nicht hinreichend deutlich erkennen, dass dem Kunden das Recht zusteht, die von der Beklagten nach billigem Ermessen vorzunehmende Preisanpassung gemäß § 315 Abs. 3 BGB gerichtlich auf Billigkeit überprüfen zu lassen (BGH NJW 2013, 3647 Tz. 43 f.).Die Rechtssache erfordert lediglich die Anwendung gesicherter, insbesondere mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 2013 (Az. VIII ZR 162/09; abgedruckt in NJW 2013, 3647) noch einmal konkretisierter Rechtsprechungsgrundsätze auf den Einzelfall.
- BGH, 11.10.2011 - VI ZR 46/10
Zur Haftungsbefreiung im KFZ-Mietvertrag
Auszug aus OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1466/14
Damit würde der Zweck des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Vertragspartner des Verwenders vor ungültigen Klauseln zu schützen, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen freizuhalten und auf einen den Interessen beider Seiten gerecht werdenden Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen hinzuwirken, unterlaufen (BGH NJW 2012, 222 Tz. 20 m.w.N.). - BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die …
Auszug aus OLG München, 24.07.2014 - 29 U 1466/14
An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann die Regelung, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen bekannt gewesen wäre (BVerfG NJW 2011, 1339 Tz. 41).
- BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14
Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag
Das Berufungsgericht (OLG München, ZNER 2015, 461) hat - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:. - OLG Naumburg, 30.04.2015 - 2 U 16/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen in Energie-Versorgungsverträgen: …
Der Senat verkennt nicht, dass seine Rechtsauffassung je nach der Vergleichbarkeit der Preisanpassungsklauseln der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (vgl. Beschluss v. 10.04.2014, 29 W 433/14, und Urteil v. 24.07.2014, 29 U 1466/14) sowie des Oberlandesgerichts Braunschweig (Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO v. 04.08.2014, 2 U 45/14) widersprechen könnte; eine Zulassung der Revision kommt wegen § 542 Abs. 2 ZPO gleichwohl nicht in Betracht. - LG München I, 26.02.2015 - 11 HKO 24118/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- Preisanpassungsklauseln
Entsprechende Erwägungen hat das Oberlandesgericht München auch in dem Urteil vom 24.07.2014, 29 U 1466/14 (Anlage Ast7) für eine Klausel, in der ebenfalls von billigem Ermessen, nicht jedoch von § 315 BGB die Rede war, getroffen.